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Anstandslehre

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Anstandslehre

Präambel

Im Hinblick auf die Tradition der Korporation und der von ihr vertretenen Werte gelten für alle Mitglieder die allgemeinen, dem bürgerlich-mitteleuropäischen Lebensstil entsprechenden Anstandsregeln.

Dem Couleurstudenten muß zudem bewußt sein, daß er durch sein Auftreten in vollen Farben die Aufmerksamkeit der Öffentlichkeit auf sich zieht, und deshalb die Einhaltung dieser Regeln von noch größerer Bedeutung ist.

Für das Auftreten in Couleur sind überdies noch folgende Regeln zu beachten:

Couleurfähige Kleidung

Grundsätzlich darf Couleur (Band und Deckel) nur zu gepflegter, nicht exaltierter Kleidung getragen werden. Bei verbindungsinternen Veranstaltungen (ohne Gäste) ist das Tragen von legerer Kleidung möglich, jedoch eine lange Hose und ein Hemd bzw. hemdartiges T-Shirt (Leiberl) unabdingbar. Bei öffentlichen Veranstaltungen ist ausnahmslos lange Hose, Hemd, Sakko sowie Krawatte, Mascherl oder Halstuch zu tragen.

Auf- und Abtakeln

Auf- und Abtakeln (Couleur anlegen bzw. entfernen) in der Öffentlichkeit ist nicht gestattet. Dies hat ausnahmslos in geschlossenen Räumlichkeiten (Garderoben, Vorräumen, u. ä.) zu geschehen. Muß man jedoch auf der Straße auf- oder abtakeln, so hat dies in einem Haustor zu geschehen.

Beachte, daß das Fuchsen/Burschenband von oben rechts nach unten links in der richtigen Reihenfolge der Sonnberg Farben getragen wird. Der Deckel ist eine Kopfbedeckung und hat tunlichst auch dort zu bleiben.

Grüßen

Das Grüßen in Couleur vollzieht sich nach den allgemeinen Anstandsregeln, wobei Deckel oder Biertonne wie ein Hut mit der linken Hand gezogen werden. Wird ein Barett oder Cerevis getragen, ist zu salutieren.

Couleur auf der Straße

Auf der Straße ist im Hinblick auf die Öffentlichkeit besondere Bedachtnahme auf die allgemeinen Anstandsregeln erforderlich. Insbesondere ist zu beachten:

- keine größeren Lasten tragen
- nach Möglichkeit nicht laufen
- im Gehen nicht rauchen

Couleur in öffentlichen Verkehrsmitteln

Grundsätzlich gilt auch hier der Hinweis auf die Öffentlichkeit. Für den Fall, daß alle Sitzplätze besetzt sind, haben Fuchsen und Aktive in Couleur ihren Sitzplatz älteren oder gebrechlichen Personen, Müttern mit Kindern oder schwangeren Frauen zur Verfügung zu stellen.

Couleur in Lokalen

Grundsätzlich dürfen nur jene Lokale in Couleur betreten werden, die aufgrund ihrer Art und ihr sonstiges Publikum dazu geeignet sind. Im Zweifel ist ein Lokal eher nicht als couleurfähig anzusehen und daher vorher abzutakeln.

In jedem Fall als nicht couleurfähig anzusehen sind:

- Bier-, Weinzelte und -hallen
- Discotheken
- Nachtlokale jeglicher Art

Couleur auf Veranstaltungen

Es dürfen nur solche Veranstaltungen in Couleur besucht werden, die den Bestimmungen der Geschäftsordnung und des Comments entsprechen. Im übrigen sind die Couleurträger verhalten, sich so zu benehmen, daß über das Couleurstudententum im allgemeinen und die Korporation im speziellen kein negativer Eindruck entsteht.

Keinesfalls hat der Deckel etwas auf dem Kleiderständer verloren bzw. an der Garderobe abgegeben zu werden.

Bei Veranstaltungen in der Öffentlichkeit wird abermals auf die Auffälligkeit des Couleurträgers und die damit zusammenhängende besondere Beachtung der Anstandsregeln hingewiesen

Verhalten gegenüber anderen Korporierten

Gegenüber anderen Korporierten ist ohne Ansehen der Person die allgemein übliche Höflichkeit geboten. Das Du-Wort ist im Einklang mit den Bestimmungen der Geschäftsordnung und des Comment zu verwenden.

Bei der Kontaktnahme mit bislang unbekannten ranghöheren (Professoren, Vorgesetzte, Persönlichkeiten des öffentlichen Lebens, u. ä.) bzw. älteren Kartellbrüdern hat sich der Rangniedrigere bzw. Jüngere vorzustellen bzw. zu deklarieren und dann die Anrede des anderen abzuwarten. Wenn dieser den Du-Comment anbietet, ist jedoch höflichkeitshalber der Berufs- oder akademische Titel des Angesprochenen mitzuverwenden (z. B.: "Du, lieber Herr Hofrat!").

Bei Briefen an diesen Personenkreis ist bei der Anrede zunächst der Berufs- oder akademische Titel und dann erst die Anrede "Lieber Kartellbruder!" zu verwenden.

Sollte diese Situation auch bei einem Bundesbruder eintreten, ist analog vorzugehen.

 

Seite zuletzt von Webmaster bearbeitet: 06. Oktober 2005 12:50

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