Grundzüge der katholischen Soziallehre
Grundsätzliche Vorbemerkungen
Die katholische Soziallehre leitet sich aus der Auseinandersetzung mit den sozialen
Problemen und Nöten früherer Zeit her. Sie nimmt Stellung zu Fragen menschlichen
Zusammenlebens. Ihre Wurzeln hat sie zum einen in der Heiligen Schrift. Eine
wesentliche Rolle kommt beispielsweise der christlichen Nächstenliebe zu. Zum anderen
aber beruht sie auf Erkenntnissen der Sozialethik. Wir können daher die
katholische Soziallehre auch als philosophisches System verstehen.
Zwei Dinge müssen hiebei nachdrücklich herausgestrichen werden:
- Die katholische Soziallehre ist ein "Ordnungssystem", das auf vernünftiger
Einsicht und logischer
Argumentation basiert. Sie vermittelt an sich keine Glaubensinhalte (etwa das Dogma
der
Dreifaltigkeit) und richtet sich grundsätzlich an alle Menschen. Da sie aber auf Vernunft
und
"gesunden Menschenverstand" aufbaut, können die von ihr getroffenen
Aussagen für jedermann
nachvollziehbar und akzeptabel sein, d. h. auch Nichtkatholiken können sich mit ihr
einverstanden
erklären.
- Aufbauend auf fundamentalen Grundeinsichten in Wert, Würde und Wesen von
menschlicher Person und Gesellschaft, gibt die katholische Soziallehre Leitlinien für
eine
Problemlösung, jedoch keine fertigen Lösungen, sie muß vielmehr je nach aktueller
Lage
und Situation angewendet und umgesetzt werden.
Die drei Grundprinzipien der katholischen Soziallehre
Das Personalitätsprinzip
Das Personalitätsprinzip geht davon aus, daß der Mensch einmalig und individuell
geschaffen ist. Daraus ergibt sich, daß die Menschen an sich nicht gleich sein können.
Gleich sind sie allerdings hinsichtlich ihrer Würde, die aus christlicher Sicht in der Gottesebenbildlichkeit
des Menschen wurzelt. Sinn und Zweck der menschlichen Existenz ist die
Selbstverwirklichung der Person. Der Mensch kann aber letztlich nur innerhalb der
Gemeinschaft existieren. Man spricht daher von der Sozialnatur des Menschen. Beide stehen
gleichwertig nebeneinander im Gegensatz zum Liberalismus und Marxismus, wo jeweils nur
eine Natur des Menschen beachtet wird.
Die Entfaltung der Persönlichkeit steht an oberster Stelle. Die Gesellschaft ist also
für den Menschen da, nicht aber der Mensch für die Gesellschaft. Als soziales Wesen darf
der Mensch aber bei seiner eigenen Selbstentfaltung niemanden anderen beeinträchtigen. So
bedarf es der verantwortlichen Selbstverwirklichung des einzelnen. Damit sind wir jedoch
bei einem anderen, ganz wesentlichen Begriff in der katholischen Soziallehre, dem Gemeinwohl.
Eine mögliche Definition könnte lauten: Das Gemeinwohl ist "die Summe aller jener
Bedingungen des sozialen Lebens, durch welche die einzelnen, die Familien und
gesellschaftlichen Gruppen ihre eigene Vervollkommnung voller und schneller erreichen
können". Es wird durch gesellschaftliche Kooperation geschaffen und gibt so der
Gesellschaft ihren eigentlichen Sinn.
Das Solidaritätsprinzip
Das Solidaritätsprinzip bestimmt das wechselseitige Verhältnis von Person und
Gesellschaft. So wie der einzelne nicht nur für das Wohlergehen seines Mitmenschen,
sondern auch für das Wohl der Gesamtheit an sich verantwortlich ist, so trägt umgekehrt
auch die Gesellschaft Verantwortung gegenüber ihren einzelnen Mitgliedern. Diese
beidseitige Bindung und Rücksichtnahme entspringt dem urschriftlichen Gebot der
Nächstenliebe. Aus der Solidarität resultiert nun aber auch das Recht des Einzelmenschen
auf Hilfe, wenn er seine Chancen nicht selbst wahrnehmen kann.
Das wiederum spielt in den Bereich eines weiteren wichtigen Begriffs der Soziallehre
hinein, der
sozialen Gerechtigkeit. Damit ist nun nicht gemeint, daß alle das Gleiche bekommen
müssen, sondern daß jeder das bekommen soll, was ihm am besten dienlich ist. Dazu
gehört dann auch die Chancengleichheit.
Versuche, Gleichheit durch gleiche Förderung herzustellen, müssen scheitern, weil
zwar die Würde jeder Person gleich ist, nicht aber die Person selbst. Die Folge wäre
eine Nivellierung.
Das Subsidiaritätsprinzip
Das Subsidiaritätsprizip wurde zuerst in der Enzyklika "quadragesimo anno"
formuliert und dient der Gemeinwohlverwirklichung. Es zerfällt in zwei Teilbereiche:
- Das Prinzip der Eigenleistung drückt das Recht und die Pflicht der einzelnen
Person und der je
kleineren Gemeinschaft aus, den jeweiligen Beitrag am Gemeinwohl eigenverantwortlich zu
leisten,
den sie bewältigen können. So kann beispielsweise der Beitrag Kindererziehung
effizienter von der
kleineren Gemeinschaft Familie besorgt werden, als etwa von der größeren Gemeinschaft
Staat.
- Das Prinzip der Hilfestellung hingegen besagt, daß die individuelle Person
oder die kleinere
Gemeinschaft bei der Bewältigung ihrer Aufgabe von der je größeren unterstützt werden
sollen.
Übersteigt eine Aufgabe die zumutbare Leitungsfähigkeit einer Person oder Gruppe, so ist
die je
größere Gesellschaft einzuschalten. Da also eine Familie beispielsweise die
Berufsausbildung ihrer
Kinder zumeist nicht gewährleisten kann, wird eine größere Gemeinschaft wie eine Schule
oder
ähnliches diese Aufgaben übernehmen müssen.
Dabei bedarf es aber auch einer Autorität, etwa der des Staates, die bei der
Gemeinwohl-verwirklichung eine steuernde und ordnende Funktion übernimmt. Ihre
Notwendigkeit ergibt sich aus der Ungleichheit und Freiheit der Menschen. Die Autorität
soll einerseits die Beiträge einzelner Personen und Gemeinschaften zum Gemeinwohl
koordinieren und ihre Ausführung kontrollieren und hat andererseits auch dafür zu
sorgen, daß die Anteile am Gemeinwohl gerecht verteilt werden.
Gesellschaftliche Konsequenzen
Die katholische Soziallehre verfügt, wie bereits gesagt, über keine griffbereiten
Rezepte zur Problemlösung. Nichtsdestoweniger ergeben sich aus den ihr zugrunde liegenden
Prinzipien eine Vielzahl von Konsequenzen für Menschen und Gesellschaft. Einige wollen
wir exemplarisch hier anführen:
- Das Recht ist Teil der sittlichen Ordnung und hat deshalb auch selbst sittliche
Bedeutung. Das
natürliche Sittengesetz (Naturrecht) genießt übermenschliche Autorität.
- Der Staat ist Herrschaftsordnung im Dienste des allseitigen Gemeinwohls. Er ist für
die Menschen
da, nicht aber umgekehrt. Deshalb sind sowohl der totale Staat als auch die Anarchie
abzulehnen.
- Der Staat setzt sich aus eigenständigen Teilgemeinschaften mit Eigenrechten
zusammen, woraus
sich ein Dualismus von Staat und Gesellschaft ergibt (z. B. Erstrecht der Eltern auf die
Erziehung
ihrer Kinder).
- Das Recht auf Privateigentum ist aus der Personenwürde des Menschen ableitbar. Dabei
darf aber
die soziale Funktion von Eigentum nicht außer acht gelassen werden.
- Der Staat ist berechtigt und verpflichtet, im Sinne des Sozialzwecks der Wirtschaft
zu intervenieren
(soziale Marktwirtschaft).
- Mann und Frau sind von gleicher sozialer Würde.
- Die Koalitionsfreiheit hat naturrechtlichen Charakter.
- Die Souveränität der Staaten ist durch das Weltgemeinwohl, das Wohl der gesamten
Menschheit,
begrenzt.
- Die Staaten der Erde sind zu weltweiter Solidarität verpflichtet. Eine Konsequenz
davon stellt
sinnvolle Entwicklungshilfe (Hilfe zur Selbsthilfe) dar.